PKV GKV Krankenversicherung Kinder, Babys, NeugeboreneI.d.R. ist die Krankenversicherung von Neugeborenen, Kinder, Babys über Ihre Eltern geregelt. Je nach dem, ob diese in der Gesetzlichen Krankenkasse oder in einer Privaten Krankenversicherung sind, ist ein Kind dort zu versichern. In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder beitragsfrei mitversichert, so lange sie kein eigenes Einkommen haben. D.h. als Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie noch in der schulischen Ausbildung sind. Wenn eine Lehre angenommen wird, sind die Jugendlichen selbst versichert i.d.R. in der GKV, da sie dann pflichtversichert sind. Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr muß man sich als Student selbst versichern und einen eigenen Beitrag in die GKV oder PKV zahlen. Ist ein Elternteil in der PKV und der andere in der GKV, kann man Kinder auch in der Gesetzlichen Krankenkasse allein versichern, der Beitrag liegt allerdings im Bereich der Privaten Krankenversicherung bei i.d.R. schlechteren Leistungen. |
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